Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung: 2 Jahre

Für alle Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) von zwei Jahren ab Lieferung. Ist ein Produkt bei Lieferung mangelhaft, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) und, wenn diese fehlschlägt, auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Innerhalb des ersten Jahres wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

Herstellergarantie: zusätzlich

Viele unserer Hersteller gewähren zusätzlich eine eigene Garantie, zum Beispiel auf Holzkonstruktionen oder Heizelemente. Die genauen Bedingungen (Dauer, Umfang, Voraussetzungen) stehen auf der jeweiligen Produktseite und in den Produktunterlagen. Eine Herstellergarantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.

So melden Sie einen Mangel

  1. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular mit Bestellnummer, einer kurzen Beschreibung und Fotos.
  2. Wir prüfen den Fall zusammen mit dem Hersteller und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Lösung.
  3. Ersatzteile schicken wir direkt zu Ihnen. Bei größeren Mängeln organisieren wir Reparatur, Austausch oder Abholung.

Transportschäden

Bitte prüfen Sie die Lieferung bei Übergabe und lassen Sie sichtbare Schäden vom Fahrer auf dem Lieferschein vermerken. Melden Sie uns Transportschäden möglichst innerhalb von 3 Tagen mit Fotos. So können wir den Schaden schnell bei der Spedition anzeigen und Ihnen Ersatz liefern. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt, auch wenn Sie diese Frist nicht einhalten.